Übertragung von Unternehmen

Bei der Übertragung von Unternehmen zu Lebzeiten und von Todes wegen sind die Auswirkungen sowohl auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer als auch auf die Einkommenssteuer zu beachten.

 

1. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer beim Unternehmensübergang

 

2. Einkommenssteuer beim Unternehmensübergang

 

 

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